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   BVerwG, 15.01.1962 - I B 162.61   

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BVerwG, 15.01.1962 - I B 162.61 (https://dejure.org/1962,1935)
BVerwG, Entscheidung vom 15.01.1962 - I B 162.61 (https://dejure.org/1962,1935)
BVerwG, Entscheidung vom 15. Januar 1962 - I B 162.61 (https://dejure.org/1962,1935)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 28.06.1955 - I C 146.53

    Zulässigkeit von Werbeanlagen

    Auszug aus BVerwG, 15.01.1962 - I B 162.61
    Eine Abweichung von BVerwGE 2, 172 ff. besteht daher nicht.

    Überdies liegt die Frage, ob dergleichen oder die Ansichten der Nachbarn zu berücksichtigen sind, auf den der revisionsgerichtlichen Prüfung entzogenen Gebieten tatsächlicher Würdigung und nichtbundesrechtlicher Beurteilung (§ 137 Abs. 1, § 173 VwGO, § 562 ZPO, s. auch BVerwGE 1, 19 und 2, 172 [175]).

  • BVerwG, 22.10.1953 - I B 82.53
    Auszug aus BVerwG, 15.01.1962 - I B 162.61
    Überdies liegt die Frage, ob dergleichen oder die Ansichten der Nachbarn zu berücksichtigen sind, auf den der revisionsgerichtlichen Prüfung entzogenen Gebieten tatsächlicher Würdigung und nichtbundesrechtlicher Beurteilung (§ 137 Abs. 1, § 173 VwGO, § 562 ZPO, s. auch BVerwGE 1, 19 und 2, 172 [175]).
  • BVerwG, 09.08.1967 - IV B 264.65

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Anordnung der Beseitigung

    Der beschließende Senat hat im Anschluß an die Rechtsprechung des I. Senats des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Beschlüsse vom 15. Januar 1962 - BVerwG I B 162.61 - und vom 2. April 1963 - BVerwG I B 113.62 -) bereits mehrfach entschieden, es gebe keinen Rechtssatz des Inhalts, daß ein Gericht eine ästhetische Würdigung - wie sie hier bei der Frage, ob die Garage verunstaltend wirkt, vorgenommen werden muß - stets oder in der Regel nur auf eigenen Augenschein stützen dürfe (Beschluß vom 4. November 1965 - BVerwG IV B 25.65 -, vgl. ferner Beschlüsse vom 24. Juni 1965 - BVerwG IV B 29.65 -, vom 28. Juni 1965 - BVerwG IV B 47.65 - und vom 8. Dezember 1966 - BVerwG IV B 184.65-).
  • BVerwG, 04.11.1965 - IV B 25.65

    Beurteilung der ästhetischen Verträglichkeit einer Werbeanlage mit der Umgebung

    Der I. Senat hat wiederholt ausgesprochen, daß es keinen Rechtssatz des Inhalts gebe, daß ein Gericht ästhetische Würdigungen stets oder in der Regel nur auf eigenen Augenschein stützen dürfe (vgl. Beschlüsse vom 15. Januar 1962 - I B 162.61 - und vom 2. April 1963 - I B 113.62 -).
  • BVerwG, 02.04.1963 - I B 113.62

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Entfernung von

    Wie der Senat in seinem Beschluß vom 15. Januar 1962 - BVerwG I B 162.61 - ausgeführt hat, gibt es einen Rechtssatz des Inhalts, daß ein Gericht ästhetische Würdigungen stets oder in der Regel nur auf eigenen Augenschein stützen dürfe, nicht.
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